In der Grafik sehen Sie das vorläufige Ergebnis der PGR-Wahl der Pfarrei St. Bruder Klaus am 25.02.2018.
Die Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis besteht bis 11. März 2018 (schriftlich beim Wahlausschussvorstand über das Pfarramt).
Wenn kein Einspruch erfolgt, sind die oben aufgeführten Kandidaten/innen Nr. 1 bis 8 Mitglieder im Pfarrgemeinderat. Die übrigen Gewählten sind Ersatzmitglieder